Wenn die Prüfnummer (unter dem Buchstaben E) mit 03 0der 04 anfängt dürfen die Sitze nach der Prüfnorm ECE R44/03 oder ECE R44/04 verwendet werden. Sitze mit der Nummer 01 oder 02 dürfen seit dem 08.04.2008 nicht mehr benutzt werden. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen, ohne Sitz beträgt die Geldbuße 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg
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