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STELLUNGNAHME DES DKSB ZUM BETREUUNGSGELD
 



Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes – Bundesverbandes e.V. zum geplanten Betreuungsgeld

Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung ist festgehalten, dass „ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden [soll]“. Auch wenn diese Soll-Erklärung innerhalb der Koalition umstritten ist, möchte der Deutsche Kinderschutzbund darauf hinweisen, dass wir ein Betreuungsgeld für bedenklich halten. Mit den Kosten von ca. zwei Milliarden Euro sollte besser zielgerichtet die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden.

Der Kinderschutzbund fordert eine Kindergrundsicherung und ein qualitativ gutes und gebührenfreies Bildungs- und Betreuungssystem, auch schon für Kinder unter drei Jahren. Dadurch wäre Kindern und Familien sinnvoller geholfen als durch einen finanziellen Beitrag für die Betreuung zu Hause. Durch die Abschaffung der Kita-Gebühren, einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit besser qualifizierten und bezahlten Fachkräften würden Eltern wirkungsvoll unterstützt und Kinder in ihrer sprachlichen, motorischen und sozialen Entwicklung optimal gefördert. Eine frühe Bildung und Förderung ist für Kinder unter drei Jahren von großer Bedeutung. Zudem lernen Kinder in diesem Alter stark voneinander. Diese Lernchancen können die heutigen Kleinfamilien den Kindern oft gar nicht bieten. Vielerorts werden große Anstrengungen im Kinder- und Jugendhilfebereich vorgenommen, um alle Eltern über die Bedeutung dieser frühen Förderung aufzuklären und sie zu motivieren, ihren Kindern diese Chance zu ermöglichen. Nur so kann der erschreckende Zusammenhang zwischen Bildung und sozialer Herkunft beendet werden.

Ein Betreuungsgeld darf keine billige Lösung sein, um bei nachhaltigen Investitionen in die Betreuungsinfrastruktur sparen zu können. Die Erfahrungen aus Thüringen, wo 2006 ein Landesbetreuungsgeld eingeführt wurde, lässt nichts Gutes erahnen. Nicht nur, dass die Kosten für das Betreuungsgeld teilweise durch Einsparungen bei den Kitas ausgeglichen wurden. Auch sank seit der Einführung des Landesbetreuungsgelds die Betreuungsquote der Kinder unter 3 deutlich gegen den Bundestrend und anders als die Betreuungsquote der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Zahlreiche Kitas und Verbände berichten, dass viele Kinder, die besonders von der intensiven Förderung profitiert hätten, abgemeldet wurden. Ähnliche Erfahrungen werden aus Norwegen berichtet. Neben einer hervorragenden Betreuungsinfrastruktur gibt es dort ein Betreuungsgeld, das zu 80 Prozent von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund bezogen wird. Diese Kinder profitieren so nicht von positiven integrativen Erfahrungen und einer besseren Sprachförderung.

Die teilweise polemisch geführte Debatte über die genaue Ausgestaltung eines Betreuungsgelds schadet Kindern und Eltern. Erwerbslose Eltern dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Auch Bildungsgutscheine sind keine Alternative. Wer, wie und nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer Geld und wer einen Gutschein bekommt? Ein Geld- oder Gutscheinsystem würde unweigerlich zur Diskriminierung von Eltern führen.

Richtig wäre es, Kinder und Eltern durch den Ausbau der frühkindlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinfrastruktur und der Beratungs- und Bildungsangebote für Eltern zu fördern und zu stärken statt mit einem Betreuungsgeld falsche Anreize zu setzen.




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