Resolution der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderschutzbundes zur aktuellen Diskussion und zum Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“.
Vorwort: Der Kinderschutzbund tritt für eine kinderfreundliche Gesellschaft, insbesondere für das Aufwachsen der Kinder in Gewaltfreiheit, ein. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder ihre Fähigkeiten entfalten können und ihre Rechte auf Würde, Entwicklung, Schutz und Beteiligung realisiert werden. Wir bieten ihnen klare Werthaltungen und Grenzen und achten ihre eigenen Werte, Kompetenzen, Bedürfnisse und Interessen (Leitbild 2003). Der DSKB fordert seit Jahren eine verstärkte präventive Anstrengung vor Vernachlässigung, körperlicher Misshandlung, seelischer Gewalt, sexualisierter Gewalt und dem Miterleben elterlicher Partnergewalt. Auch deshalb beteiligt sich der Kinderschutzbund am Runden Tisch, um bessere Regeln und Maßnahmen zum Schutz der Kinder auch und vor allem bei sexualisierter Gewalt zu erreichen.
Selbstverpflichtung und Angebote des Deutschen Kinderschutzbundes: Der DKSB ist 1997 eine Selbstverpflichtung eingegangen: „Umgangsregelungen beim Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des DKSB“. Ergänzend dazu wurde 2006 der Beschluss „Grundlagen und Regelungen für die Verhinderung von und den Umgang mit dem Verdacht auf sexuelle Übergriffe auf Kinder durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Einrichtungen und bei Angeboten des Deutschen Kinderschutzbundes“ gefasst.
Der DKSB Landesverband NRW hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW e. V. und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V. diese Selbstverpflichtung weiterentwickelt und das Positionspapier „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Institutionen“ erarbeitet – 2003 (Anlage 1).
Dieses Positionspapier wird ab sofort die Grundlage im Umgang beim Vorwurf der sexualisierten Gewalt an Kindern durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des DKSB sein. Dieses Konzept wird zeitnah den aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und unter Berücksichtigung auf Wissenschaft und Forschung fortgeschrieben.
Der DKSB hilft Opfern von Gewalt mit seinen Kinderschutzzentren und Beratungsstellen. Der DKSB kann aufgrund seiner Erfahrung einen wichtigen Beitrag leisten bei der Schulung und Fortbildung von Fachkräften insbesondere in Hinblick auf Auswahl und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der DKSB trägt dazu bei, dass Eltern und Erziehungsberechtigte darin gestärkt werden, die körperlichen Grenzen ihrer Kinder zu erkennen und zu respektieren und sensibilisiert werden für die Problematik der sexualisierten Gewalt. Dazu führt er Präventionsprojekte in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch und bietet seine Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® an. Die Mitgliederversammlung des DKSB bestätigt den Beschluss des Bundesvorstandes vom Februar 2008 zur Einführung des erweiterten Führungszeugnisses in seinen Untergliederungen auch für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit Kindern arbeiten.
Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes: ‐ Der DKSB fordert Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Stärkung von Mädchen und Jungen, damit sie sexualisierte Gewalt erkennen und klar benennen können.
‐ Der DKSB fordert Maßnahmen zur flächendeckenden Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften unterschiedlicher Professionen zum Erkennen sowie zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen.
‐ Der DKSB fordert von allen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Erziehung und Bildung die Aufstellung klarer Verhaltensregeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt und verbindliche Selbstverpflichtungen zu deren Einhaltung. Diese sollen Teil von Leistungsvereinbarungen sein.
‐ Der DKSB fordert von der Bundesregierung kurzfristig die Vergabe von Forschungsaufträgen zur Erforschung des Dunkelfeldes und der Hintergründe aller Formen der Gewalt gegen Kinder sowie zur Evaluation bestehender Beratungs-, Aufklärungs- und Hilfeangebote der öffentlichen und freien Träger und zu deren fachlichen Weiterentwicklung.
‐ Der DKSB fordert die auskömmliche Finanzierung der bestehenden Beratungsangebote und deren Verbesserung und Erweiterung.
‐ Der DKSB fordert die Einrichtung unabhängiger Beschwerde- bzw. Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche in privaten und öffentlichen Einrichtungen.
‐ Wenn sich ein Anfangsverdacht sexualisierter Gewalt an Kindern in privaten oder öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigt, hält es der DKSB für erforderlich, Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, um die anderen Kinder zu schützen. Vertraut sich dagegen ein Opfer einer Fachkraft nach § 203 StGB an, hat sie das Geheimnis zu bewahren und nur dann anzuzeigen, wenn Gefährdungen gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen dringend ausgeschlossen werden müssen. Die wirksame Hilfe für das Opfer ist hier wichtiger als das Interesse an einer Strafverfolgung.
‐ Das Leiden der Opfer von sexualisierter Gewalt - auch in der Vergangenheit - ist in jeder Hinsicht anzuerkennen. Der DKSB fordert die Institutionen, Staat und Kirche auf, sich im Falle einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei Schadensersatzansprüchen nicht auf die zivilrechtliche Verjährungsfrist zu berufen. Für die Zukunft soll die zivilrechtliche Verjährungsfrist der strafrechtlichen angepasst werden.
‐ Der DKSB fordert, dass die regelmäßige Vorlagepflicht für erweiterte Führungszeugnisse auch für das Personal an Schulen und für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgedehnt wird, die regelmäßig mit Kindern arbeiten.
‐ Kinder sind Menschen mit eigener Würde und mit eigenen Rechten. Deshalb fordert der Deutsche Kinderschutzbund von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, dass sie sich zu den Kinderrechten bekennen und die Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankern.
Magdeburg, 29. Mai 2010
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